Eine logopädische Therapie erfolgt auf ärztliche Verordnung. Ansprechpartner kann der Kinderarzt, Hausarzt oder HNO-Arzt/Phoniater sein. Die Kosten einer logopädischen Behandlung werden von den
gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes plus eine
pauschale Verordnungsgebühr von 10,00€ leisten.